Antrag auf Kostenübernahme durch den Förderverein der Montessorischule Kleve
Förderfähig sind gemäß § 2 der Satzung die ideelle und materielle Förderung der Montessorischule der Stadt Kleve, in denen über den die öffentlichen Etatmittel hinaus Bedürfnisse entstehen, zum Beispiel:
- Beihilfen für die Beschaffung wissenschaftlicher und künstlerischer Unterrichtsmittel
- Ausgestaltung des Schulhofes und des Schulgebäudes
- Förderung von Schulsport, Schulwanderungen, Studienfahrten
- Unterstützung bei Durchführungen von Schulveranstaltungen
- Förderung internationaler Begegnungen
- Förderung der Elternarbeit auf den Gebiet des Schulwesens
Die Förderung soll allen Kindern der Montessorischule in Kleve gleichermaßen zugute kommen.
Angaben zum Antragssteller